Thema: Windkraftanlagen im Hofoldinger Forst
Wir von der PWB haben nur einen Grund Windräder bei uns im Hofoldinger Forst nicht zu unterstützen. Seit 1970 ist der Hofoldinger Forst durch Kreisverordnung ein Landschaftsschutzgebiet. Im Jahr 1989 ist auch die Bannwaldverordnung in Kraft getreten. Dieser Status wurde damals mit viel Mühe der damaligen Bürger und Politiker erarbeitet. Auslöser war der geplante Standort für den Flughafen von München. Wäre dieser damals nicht ins Erdinger Land gebaut worden, wäre der Hofoldinger Forst heute Geschichte und nichts mehr wäre davon übrig. Der Hofoldinger Forst ist einer der wenigen noch zum Großteil gut erhaltenen zusammenhängenden Waldgebiete. In Regionen wie zum Beispiel Thüringen sind die Fichtenwälder in den letzten Jahrzehnten durch Käferbefall und dem Klimawandel zum Teil zu 100 Prozent zerstört. Seit 20 Jahren wird unser Forst umgeforstet, damit er den Klimaschwankungen besser widerstehen kann. Durch unseren Forst verläuft auch die Autobahn A 8, dies ist eine der meist befahrensten Autobahnen in ganz Deutschland. Deshalb ist es unsere Aufgabe dafür zu sorgen das nicht noch eine zusätzliche Belastung unserem Wald schadet. Sollte die 10 H Regel wegfallen werden die Karten für Windräder wieder ganz neu gemischt und es werden ganz andere Standorte Interessant in denen kein Landschaftsschutzgebiet geändert werden muss. Auch ist es nicht verständlich, das der Landkreis Miesbach nur ein Windrad baut und dieses ausgerechnet im Hofoldinger Forst. An allen anderen Gebieten wie zum Beispiel am Irschenberg oder in der Voralpenregion sind Windräder nicht vorgesehen. Es stellt sich die Frage warum nicht? Wenn schon auf Windkraft gesetzt wird, dann auch in Tourismusregionen und nicht in einem Schwachwindgebiet und Landschaftsschutzgebiet.
Robert Huber
Gemeinderat aus Faistenhaar
03/2021